Offene Methodik · Rechtsstand 5. September 2026
Der Szenarioreport kennt genau drei Zahlenquellen: das Gesetz, Ihre Eingaben und Ihre bestätigten Annahmen. Diese Seite legt alles offen, was der Rechner tut – und was er bewusst nicht tut. Sie ist ohne Anmeldung lesbar und darf zitiert werden.
Jeder Wert steht in einer Datei mit Paragraf, Fundstelle, Gültigkeitsbeginn und Prüfvermerk. Der Build der Website schlägt fehl, wenn ein Wert ohne Quelle eingetragen wird oder ein Prüfdatum älter als zwölf Monate ist. Aktueller Stand: Vorabversion. Die Werte sind aus dem Gesetzestext erfasst (5. September 2026); die fachliche Abnahme durch den Steuerberater steht aus und wird hier vermerkt, sobald sie vorliegt.
| Regelung | Gilt ab | Im Modell | Geprüft |
|---|---|---|---|
| § 32a Abs. 1 EStG | 1. Januar 2026 | Grundtarif. Splitting nach § 32a Abs. 5: 2 x ESt(zvE/2). zvE und Steuerbetrag werden auf volle Euro abgerundet. | Abnahme offen |
| § 4 SolZG 1995 | 1. Januar 2026 | Freigrenze und Milderungszone. SolZ = min(5,5 % der ESt; 11,9 % des die Freigrenze uebersteigenden Betrags). | Abnahme offen |
| Landesrecht (KiStG der Laender), § 51a EStG | 1. Januar 2026 | 8 % in Bayern und Baden-Wuerttemberg, 9 % in den uebrigen Laendern. Nutzer waehlt. Der Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer wird im Modell nicht abgebildet (leichte Ueberzeichnung der Belastung). | Abnahme offen |
| § 32d Abs. 1 EStG, § 20 Abs. 9 EStG | 1. Januar 2023 | Zinsertraege in Szenario A: 25 % zzgl. SolZ (5,5 % auf die Abgeltungsteuer) oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Kirchensteuer auf Kapitalertraege nicht abgebildet. | Abnahme offen |
| § 11 Abs. 1 GrEStG i. V. m. den Steuersatzgesetzen der Laender | 1. Januar 2024 | Steuersatz je Bundesland in Prozent des Kaufpreises. Der Nutzer waehlt das Land; der Satz kommt aus dieser Tabelle. Notar und Grundbuch (GNotKG) und Makler bleiben Nutzerannahmen. | Abnahme offen |
| § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG | 1. Januar 2023 | Wohngebaeude im Privatvermoegen. 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022, 2 % bei Fertigstellung 1925 bis 2022, 2,5 % bei Fertigstellung vor dem 1.1.1925. Bemessungsgrundlage ist nur der Gebaeudeanteil inkl. anteiliger Anschaffungsnebenkosten. | Abnahme offen |
| § 7 Abs. 5a EStG | 1. Oktober 2023 | 5 % vom jeweiligen Restwert fuer Wohngebaeude, Baubeginn bzw. Kaufvertrag zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029, Anschaffung bis Ende des Fertigstellungsjahres. Wechsel zur linearen AfA moeglich; das Modell wechselt, sobald linear hoeher ist. | Abnahme offen |
| § 7b EStG | 1. Januar 2023 | Bis zu 5 % jaehrlich im Jahr der Anschaffung und den drei Folgejahren, neben der linearen oder degressiven AfA. Voraussetzungen fuer Bauantrag 1.1.2023 bis 30.9.2029: Baukosten hoechstens 5.200 EUR/m2 Wohnflaeche, Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (QNG), Anschaffung bis Ende des Fertigstellungsjahres, zehnjaehrige Vermietung. Bemessungsgrundlage hoechstens 4.000 EUR/m2. | Abnahme offen |
| § 7i EStG | 1. Januar 2004 | Nur auf die bescheinigten Sanierungs-/Herstellungskosten: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %. Bescheinigung der Denkmalbehoerde erforderlich. Der Altbauanteil wird linear abgeschrieben. | Abnahme offen |
| § 7g Abs. 1 bis 4 EStG | 1. Januar 2020 | Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, Summe aller IAB je Betrieb hoechstens 200.000 EUR, Gewinn im Abzugsjahr hoechstens 200.000 EUR. Investition innerhalb von drei Jahren, sonst rueckwirkende Aufloesung mit Zinsen (§ 233a AO). Im Anschaffungsjahr Hinzurechnung und wahlweise Herabsetzung der Anschaffungskosten (Abs. 2). Nutzung zu mindestens 90 % betrieblich bis Ende des Folgejahres (Abs. 4). | Abnahme offen |
| § 7g Abs. 5 und 6 EStG | 1. Januar 2024 | Bis zu 40 % der (ggf. herabgesetzten) Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren, frei verteilbar; das Modell setzt sie vollstaendig im Anschaffungsjahr an. Gilt fuer Wirtschaftsgueter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. Gewinngrenze des Vorjahres 200.000 EUR. | Abnahme offen |
| § 7 Abs. 2 EStG | 1. Juli 2025 | Fuer bewegliche Wirtschaftsgueter, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft werden: hoechstens das Dreifache der linearen AfA, hoechstens 30 % vom Restwert. | Abnahme offen |
| § 7a Abs. 4 EStG | 1. Juli 2025 | Ob die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 neben der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 zulaessig ist, ist vom Steuerberater zu klaeren. Bis zur Klaerung bietet das Modell beides nur als Entweder-oder an. | Abnahme offen |
| AfA-Tabelle fuer allgemein verwendbare Anlagegueter, Nr. 3.1.6 (BMF vom 15.12.2000) | 1. Januar 2001 | Betriebsgewoehnliche Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen: 20 Jahre, lineare AfA 5 % p.a. | Abnahme offen |
| § 3 Nr. 72 EStG | 1. Januar 2025 | Einnahmen aus PV-Anlagen auf, an oder in Gebaeuden bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (hoechstens 100 kWp je Steuerpflichtigem) sind steuerfrei. Fuer solche Anlagen ist kein Investitionsabzugsbetrag moeglich (BMF vom 17.07.2023). Das Modell blendet Szenario C fuer Gebaeude-PV bis 30 kWp aus. | Abnahme offen |
| § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG, § 35 EStG | 1. Januar 2009 | Freibetrag 24.500 EUR fuer natuerliche Personen und Personengesellschaften. Gewerbesteuer und ihre Anrechnung nach § 35 EStG werden im Modell nicht berechnet, sondern nur als Hinweis genannt. | Abnahme offen |
| § 10d Abs. 2 EStG | 1. Januar 2024 | Negative Einkuenfte, die im Jahr nicht ausgeglichen werden koennen, traegt das Modell in das Folgejahr vor (bis 1 Mio. EUR unbeschraenkt; darueber 70 % fuer 2024 bis 2027, danach 60 %). Der Verlustruecktrag (Abs. 1) wird nicht abgebildet - er wuerde die Entlastung zeitlich vorziehen. | Abnahme offen |
| § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG | 1. Januar 1999 | Zehn Jahre zwischen Anschaffung und Veraeusserung. Nur als Hinweis; das Modell rechnet keine Veraeusserung und keine Wertentwicklung. | Abnahme offen |
Szenario A
Szenario B
Szenario C
Ebenfalls nicht enthalten: Inflation, Gewerbesteuer und ihre Anrechnung nach § 35 EStG, der Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG, Kirchensteuer auf Kapitalerträge, Umsatzsteuer, Anschlussfinanzierung.
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Der Szenarioreport ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis Ihrer Eingaben und allgemeiner gesetzlicher Regelungen. Er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung und prüft nicht, ob die genannten Regelungen in Ihrem Einzelfall anwendbar sind. Bitte besprechen Sie die Ergebnisse mit Ihrem Steuerberater.