Graf Bernstorff Consulting
Beratung

Offene Methodik · Rechtsstand 5. September 2026

Methodik des Szenarioreports: welche Paragrafen, welche Formeln, welche Annahmen

Der Szenarioreport kennt genau drei Zahlenquellen: das Gesetz, Ihre Eingaben und Ihre bestätigten Annahmen. Diese Seite legt alles offen, was der Rechner tut – und was er bewusst nicht tut. Sie ist ohne Anmeldung lesbar und darf zitiert werden.

Die drei Regeln

  1. Keine Zahl im Rechner, die nicht aus dem Gesetz (mit Paragraf, Quelle, Prüfdatum), aus einer Nutzereingabe oder aus einer vom Nutzer bestätigten Annahme stammt. Es gibt keine vorbelegten „typischen“ Renditen oder Zinssätze.
  2. Der Rechner entscheidet nichts über den Einzelfall. Er rechnet vor, was passiert, wenn eine Regel anwendbar ist. Ob sie anwendbar ist, prüft der Steuerberater (§ 2 StBerG).
  3. Kein Szenario gewinnt. Drei Wege, gleiche Kennzahlen, Risiken je Weg – keine Ampel, keine Rangfolge, keine Empfehlung.

Definitionen

Grenzsteuersatz
Der Steuersatz auf den nächsten Euro Ihres zu versteuernden Einkommens. Er bestimmt, wie stark jede Abschreibung oder jeder steuerliche Verlust wirkt. Der Report misst ihn über 1.000 € Einkommensdifferenz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Steuerwirkung
Die Differenz zwischen der Steuerlast im Status quo und der Steuerlast mit dem Szenario, jeweils inklusive Solidaritätszuschlag und gewählter Kirchensteuer. Positiv bedeutet Entlastung, negativ Mehrbelastung.
Investitionsabzugsbetrag (IAB)
Ein vorgezogener, gewinnmindernder Abzug von bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts nach § 7g EStG. Er wird im Anschaffungsjahr hinzugerechnet; die Anschaffungskosten werden wahlweise um denselben Betrag herabgesetzt. Der IAB ist eine zeitliche Verlagerung, keine endgültige Ersparnis.
AfA
Absetzung für Abnutzung: die Verteilung der Anschaffungskosten eines Gebäudes oder einer Anlage über die Nutzungsdauer. Bei Gebäuden ist nur der Gebäudeanteil abschreibbar, nicht das Grundstück.
Liquidität
Ihr frei verfügbares Geld nach Eigenkapitaleinsatz, laufenden Cashflows und Verzinsung des nicht investierten Rests. Der Report führt sie in allen Szenarien mit derselben Verzinsung fort.
Kapitalbindung
Eingesetztes Eigenkapital plus alle Beträge, die im Verlauf aus der Liquidität nachgeschossen werden müssen, weil der Cashflow nach Steuern negativ ist.

Formeln – jede als Satz

Einkommensteuer
Die tarifliche Einkommensteuer ergibt sich aus den Zonen des § 32a Abs. 1 EStG für das gewählte Steuerjahr; das zu versteuernde Einkommen und der Steuerbetrag werden auf volle Euro abgerundet. Bei Zusammenveranlagung wird das halbe Einkommen in den Tarif eingesetzt und der Betrag verdoppelt (Splitting, § 32a Abs. 5 EStG).
Solidaritätszuschlag
5,5 % der Einkommensteuer, jedoch höchstens 11,9 % des Betrags, um den die Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt (§ 4 SolZG). Unterhalb der Freigrenze fällt kein Zuschlag an.
Kirchensteuer
8 oder 9 % der Einkommensteuer, wenn vom Nutzer gewählt. Der Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer wird nicht abgebildet.
Szenario A
Die Liquidität wird mit der vom Nutzer gewählten Verzinsung fortgeschrieben. Zinserträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags werden mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf belastet (§ 32d, § 20 Abs. 9 EStG).
Szenario B – Bemessungsgrundlage
Gebäudeanteil = (Kaufpreis + Kaufnebenkosten) × (1 − Grundstücksanteil). Auf diesen Betrag wird die AfA berechnet: linear mit dem Satz nach Fertigstellungsjahr (§ 7 Abs. 4 EStG), degressiv mit 5 % vom Restwert (§ 7 Abs. 5a EStG), oder bei Denkmalobjekten 8 Jahre je 9 % und 4 Jahre je 7 % auf den Sanierungsanteil (§ 7i EStG) und linear auf den Rest. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG beträgt 5 % in vier Jahren auf höchstens 4.000 € je m² Wohnfläche.
Szenario B – Einkünfte
Einkünfte aus Vermietung = Kaltmiete × (1 − Leerstand) − Bewirtschaftungskosten − Schuldzinsen − AfA. Die Tilgung mindert die Einkünfte nicht, wohl aber den Cashflow. Cashflow vor Steuern = Miete − Bewirtschaftung − Annuität; Cashflow nach Steuern = Cashflow vor Steuern + Steuerwirkung.
Szenario C – IAB und AfA
IAB = min(Investition × gewählter Prozentsatz, 200.000 €). Im Abzugsjahr mindert er das Einkommen. Im Anschaffungsjahr wird er hinzugerechnet und die Anschaffungskosten werden um denselben Betrag herabgesetzt; die AfA-Basis ist damit Investition − IAB. Lineare AfA über 20 Jahre; Sonderabschreibung 40 % der Basis im Anschaffungsjahr (§ 7g Abs. 5 EStG), danach Verteilung des Restwerts auf die Restnutzungsdauer (§ 7a Abs. 9 EStG). Alternativ degressiv mit dem Dreifachen des linearen Satzes, höchstens 30 % (§ 7 Abs. 2 EStG) – beides wird nicht kombiniert.
Szenario C – Gewinn
Gewinn = Stromerlös − Betriebskosten − Schuldzinsen − AfA − IAB (nur im Abzugsjahr). Stromerlös = kWp × spezifischer Ertrag × (1 − Degradation)^(Betriebsjahr − 1) × Vergütung. Alle Ertragswerte stammen aus dem Angebot des Nutzers.
Verlustvortrag
Drückt ein Szenario das Einkommen eines Jahres unter null, wird der übersteigende Betrag als Verlust in das Folgejahr vorgetragen (§ 10d Abs. 2 EStG). Der Verlustrücktrag wird nicht abgebildet.
Darlehen
Annuitätendarlehen mit jährlicher Rate = Darlehen × (Zinssatz + anfängliche Tilgung). Der Zinssatz gilt über den gesamten Horizont; eine Zinsänderung ist im Stresstest abgebildet.
Stresstest
Jeder Fall verändert genau eine Annahme und rechnet alle Kennzahlen neu: Zins +2 Prozentpunkte, Leerstand 3 Monate pro Jahr, PV-Ertrag −15 %, Grenzsteuersatz −5 Prozentpunkte. Beim Steuersatz-Fall wird das Einkommen so weit gesenkt, dass der Grenzsteuersatz fünf Prozentpunkte niedriger liegt.
Sensitivität
Für jedes Szenario wird je eine Annahme um einen festen Schritt verändert (zum Beispiel Zins +1 Prozentpunkt, Mietrendite −0,5 Prozentpunkte, PV-Ertrag −10 %) und die Veränderung der Liquidität am Ende des Horizonts gemessen. Die Reihenfolge zeigt, welche Eingabe das Ergebnis am stärksten bewegt.

Rechtsparameter mit Quelle und Prüfstatus

Jeder Wert steht in einer Datei mit Paragraf, Fundstelle, Gültigkeitsbeginn und Prüfvermerk. Der Build der Website schlägt fehl, wenn ein Wert ohne Quelle eingetragen wird oder ein Prüfdatum älter als zwölf Monate ist. Aktueller Stand: Vorabversion. Die Werte sind aus dem Gesetzestext erfasst (5. September 2026); die fachliche Abnahme durch den Steuerberater steht aus und wird hier vermerkt, sobald sie vorliegt.

RegelungGilt abIm ModellGeprüft
§ 32a Abs. 1 EStG1. Januar 2026Grundtarif. Splitting nach § 32a Abs. 5: 2 x ESt(zvE/2). zvE und Steuerbetrag werden auf volle Euro abgerundet.Abnahme offen
§ 4 SolZG 19951. Januar 2026Freigrenze und Milderungszone. SolZ = min(5,5 % der ESt; 11,9 % des die Freigrenze uebersteigenden Betrags).Abnahme offen
Landesrecht (KiStG der Laender), § 51a EStG1. Januar 20268 % in Bayern und Baden-Wuerttemberg, 9 % in den uebrigen Laendern. Nutzer waehlt. Der Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer wird im Modell nicht abgebildet (leichte Ueberzeichnung der Belastung).Abnahme offen
§ 32d Abs. 1 EStG, § 20 Abs. 9 EStG1. Januar 2023Zinsertraege in Szenario A: 25 % zzgl. SolZ (5,5 % auf die Abgeltungsteuer) oberhalb des Sparer-Pauschbetrags. Kirchensteuer auf Kapitalertraege nicht abgebildet.Abnahme offen
§ 11 Abs. 1 GrEStG i. V. m. den Steuersatzgesetzen der Laender1. Januar 2024Steuersatz je Bundesland in Prozent des Kaufpreises. Der Nutzer waehlt das Land; der Satz kommt aus dieser Tabelle. Notar und Grundbuch (GNotKG) und Makler bleiben Nutzerannahmen.Abnahme offen
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG1. Januar 2023Wohngebaeude im Privatvermoegen. 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022, 2 % bei Fertigstellung 1925 bis 2022, 2,5 % bei Fertigstellung vor dem 1.1.1925. Bemessungsgrundlage ist nur der Gebaeudeanteil inkl. anteiliger Anschaffungsnebenkosten.Abnahme offen
§ 7 Abs. 5a EStG1. Oktober 20235 % vom jeweiligen Restwert fuer Wohngebaeude, Baubeginn bzw. Kaufvertrag zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029, Anschaffung bis Ende des Fertigstellungsjahres. Wechsel zur linearen AfA moeglich; das Modell wechselt, sobald linear hoeher ist.Abnahme offen
§ 7b EStG1. Januar 2023Bis zu 5 % jaehrlich im Jahr der Anschaffung und den drei Folgejahren, neben der linearen oder degressiven AfA. Voraussetzungen fuer Bauantrag 1.1.2023 bis 30.9.2029: Baukosten hoechstens 5.200 EUR/m2 Wohnflaeche, Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse (QNG), Anschaffung bis Ende des Fertigstellungsjahres, zehnjaehrige Vermietung. Bemessungsgrundlage hoechstens 4.000 EUR/m2.Abnahme offen
§ 7i EStG1. Januar 2004Nur auf die bescheinigten Sanierungs-/Herstellungskosten: 8 Jahre je 9 %, dann 4 Jahre je 7 %. Bescheinigung der Denkmalbehoerde erforderlich. Der Altbauanteil wird linear abgeschrieben.Abnahme offen
§ 7g Abs. 1 bis 4 EStG1. Januar 2020Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten, Summe aller IAB je Betrieb hoechstens 200.000 EUR, Gewinn im Abzugsjahr hoechstens 200.000 EUR. Investition innerhalb von drei Jahren, sonst rueckwirkende Aufloesung mit Zinsen (§ 233a AO). Im Anschaffungsjahr Hinzurechnung und wahlweise Herabsetzung der Anschaffungskosten (Abs. 2). Nutzung zu mindestens 90 % betrieblich bis Ende des Folgejahres (Abs. 4).Abnahme offen
§ 7g Abs. 5 und 6 EStG1. Januar 2024Bis zu 40 % der (ggf. herabgesetzten) Anschaffungskosten im Jahr der Anschaffung und den vier Folgejahren, frei verteilbar; das Modell setzt sie vollstaendig im Anschaffungsjahr an. Gilt fuer Wirtschaftsgueter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft wurden. Gewinngrenze des Vorjahres 200.000 EUR.Abnahme offen
§ 7 Abs. 2 EStG1. Juli 2025Fuer bewegliche Wirtschaftsgueter, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft werden: hoechstens das Dreifache der linearen AfA, hoechstens 30 % vom Restwert.Abnahme offen
§ 7a Abs. 4 EStG1. Juli 2025Ob die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 neben der degressiven AfA nach § 7 Abs. 2 zulaessig ist, ist vom Steuerberater zu klaeren. Bis zur Klaerung bietet das Modell beides nur als Entweder-oder an.Abnahme offen
AfA-Tabelle fuer allgemein verwendbare Anlagegueter, Nr. 3.1.6 (BMF vom 15.12.2000)1. Januar 2001Betriebsgewoehnliche Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen: 20 Jahre, lineare AfA 5 % p.a.Abnahme offen
§ 3 Nr. 72 EStG1. Januar 2025Einnahmen aus PV-Anlagen auf, an oder in Gebaeuden bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit (hoechstens 100 kWp je Steuerpflichtigem) sind steuerfrei. Fuer solche Anlagen ist kein Investitionsabzugsbetrag moeglich (BMF vom 17.07.2023). Das Modell blendet Szenario C fuer Gebaeude-PV bis 30 kWp aus.Abnahme offen
§ 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 GewStG, § 35 EStG1. Januar 2009Freibetrag 24.500 EUR fuer natuerliche Personen und Personengesellschaften. Gewerbesteuer und ihre Anrechnung nach § 35 EStG werden im Modell nicht berechnet, sondern nur als Hinweis genannt.Abnahme offen
§ 10d Abs. 2 EStG1. Januar 2024Negative Einkuenfte, die im Jahr nicht ausgeglichen werden koennen, traegt das Modell in das Folgejahr vor (bis 1 Mio. EUR unbeschraenkt; darueber 70 % fuer 2024 bis 2027, danach 60 %). Der Verlustruecktrag (Abs. 1) wird nicht abgebildet - er wuerde die Entlastung zeitlich vorziehen.Abnahme offen
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG1. Januar 1999Zehn Jahre zwischen Anschaffung und Veraeusserung. Nur als Hinweis; das Modell rechnet keine Veraeusserung und keine Wertentwicklung.Abnahme offen

Was der Report bewusst nicht rechnet

Szenario A

  • Keine Inflationsbereinigung. Die Kaufkraft der Liquidität wird nicht bewertet.

Szenario B

  • Keine Wertentwicklung der Immobilie — weder Wertsteigerung noch Wertverlust. Sie ist nicht belegbar und deshalb nicht enthalten.
  • Kein Veräußerungsgewinn und keine Besteuerung eines Verkaufs (§ 23 EStG: Spekulationsfrist zehn Jahre).
  • Keine Anschlussfinanzierung: Der Zinssatz gilt über den gesamten Horizont. Ein Zinsänderungsrisiko ist im Stresstest abgebildet.
  • Zuführungen zur Erhaltungsrücklage einer Eigentümergemeinschaft sind nicht angesetzt; sie sind erst bei tatsächlicher Verwendung abziehbar.

Szenario C

  • Keine Umweltwirkung. Das Szenario ist rein wirtschaftlich beschrieben.
  • Keine Gewerbesteuer und keine Anrechnung nach § 35 EStG.
  • Kein Restwert und kein Rückbau der Anlage am Ende des Horizonts.
  • Keine Umsatzsteuer: Das Modell rechnet netto und unterstellt Vorsteuerabzug.

Ebenfalls nicht enthalten: Inflation, Gewerbesteuer und ihre Anrechnung nach § 35 EStG, der Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG, Kirchensteuer auf Kapitalerträge, Umsatzsteuer, Anschlussfinanzierung.

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Pflichthinweis

Der Szenarioreport ist eine vereinfachte Modellrechnung auf Basis Ihrer Eingaben und allgemeiner gesetzlicher Regelungen. Er ersetzt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung und prüft nicht, ob die genannten Regelungen in Ihrem Einzelfall anwendbar sind. Bitte besprechen Sie die Ergebnisse mit Ihrem Steuerberater.