Wie funktioniert eine Immobilie als Kapitalanlage?
Eine Kapitalanlage-Immobilie erwirtschaftet ihr Ergebnis aus vier Quellen: laufende Mieteinnahmen, Entschuldung durch Tilgung, mögliche Wertentwicklung und steuerliche Effekte. Nur die Miete fließt regelmäßig zu; Tilgung und Wertzuwachs bauen Vermögen auf, ohne Liquidität zu liefern, und der Steuereffekt hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.
- Mieteinnahmen: Die Kaltmiete ist der einzige laufende Zufluss. Sie muss Zinsen, nicht umlagefähige Kosten und Rücklagen tragen.
- Tilgung: Jede Tilgungsrate senkt die Restschuld. Das ist Vermögensaufbau, kostet aber Liquidität – und ist steuerlich nicht abziehbar.
- Wertentwicklung: Steigt der Marktwert, wächst das Eigenkapital im Objekt. Sinkt er, schrumpft es. Beides ist offen.
- Steuer: Schuldzinsen, Bewirtschaftungskosten und die Gebäude-AfA mindern die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG).
Praktische Konsequenz: Eine Kapitalanlage-Immobilie ist kein Sparbuch mit Mietzins, sondern ein kleines Unternehmen mit Einnahmen, Kosten, Finanzierung und Instandhaltung. Wer sie so betrachtet, stellt die richtigen Fragen, bevor er unterschreibt. Warum Sachwerte überhaupt einen Platz im Vermögen haben, erklären wir auf der Seite Warum in Sachwerte investieren?.
Lohnt sich eine Kapitalanlage-Immobilie 2026 noch?
Ob sich eine Immobilie 2026 als Kapitalanlage lohnt, entscheidet das einzelne Objekt, nicht der Gesamtmarkt. Nach dem Preisrückgang der Jahre 2023 und 2024 steigen die Wohnimmobilienpreise wieder moderat: Destatis meldet für das 1. Quartal 2026 ein Plus von 1,4 Prozent zum Vorjahresquartal. Für Anleger heißt das: Preissprünge sind nicht die Grundlage der Rechnung, die Miete ist es.
Die Frage „Lohnt sich das noch?“ wird oft mit Blick auf Zinsen und Preise gestellt. Beides verändert die Rechnung, aber keines entscheidet sie allein. Ein Objekt mit angemessenem Kaufpreisfaktor in einer Lage mit stabiler Mietnachfrage kann auch bei höheren Zinsen tragfähig sein; ein überteuertes Objekt wird auch durch günstige Zinsen nicht gut.
Die Deutsche Bundesbank beobachtet den Wohnimmobilienmarkt mit einem eigenen Indikatorensystem, das Preise, Mieten und Finanzierung zusammenführt. Wer eine Region beurteilen will, findet dort und in den Preisindizes von Destatis die amtliche Datengrundlage – belastbarer als jede Prognose aus einem Verkaufsprospekt.
Stand: 23.09.2026. Destatis, Häuserpreisindex, Pressemitteilung vom 25.06.2026.
Welche Rendite ist realistisch? Bruttomietrendite, Nettomietrendite und Kaufpreisfaktor
Die Bruttomietrendite setzt nur die Jahreskaltmiete ins Verhältnis zum Kaufpreis und überzeichnet deshalb systematisch. Aussagekräftiger ist die Nettomietrendite: Jahreskaltmiete abzüglich nicht umlagefähiger Kosten, geteilt durch Kaufpreis plus Kaufnebenkosten. Der Kaufpreisfaktor zeigt dieselbe Relation von der anderen Seite – wie viele Jahreskaltmieten der Kaufpreis entspricht.
Eine Faustregel ersetzt keine Rechnung, aber sie hilft beim Sortieren: Je höher der Kaufpreisfaktor, desto mehr zahlen Sie für einen Euro Miete – und desto stärker hängt Ihr Ergebnis von künftiger Wertentwicklung ab. Ein Exposé, das nur die Bruttomietrendite nennt, sollten Sie selbst in eine Nettorechnung übersetzen.
Zur Nettomietrendite gehören mindestens: Verwaltergebühr und Instandhaltung des Sondereigentums, der nicht umlagefähige Teil des Hausgeldes und eine Pauschale für Mietausfall. Die Tilgung gehört nicht hinein – sie ist Vermögensaufbau, kein Aufwand.
| Kennzahl | Formel | Wofür sie taugt | Typischer Fehler |
|---|---|---|---|
| Bruttomietrendite | Jahreskaltmiete ÷ Kaufpreis × 100 | Schneller Vergleich von Angeboten | Kosten und Nebenkosten fehlen – die Zahl wirkt zu gut |
| Kaufpreisfaktor | Kaufpreis ÷ Jahreskaltmiete | Preisniveau einer Lage einordnen | Faktor aus einer anderen Stadt als Maßstab nehmen |
| Nettomietrendite | (Jahreskaltmiete − nicht umlagefähige Kosten) ÷ (Kaufpreis + Kaufnebenkosten) × 100 | Wirtschaftlichkeit des Objekts ohne Finanzierung | Instandhaltung und Mietausfall zu niedrig ansetzen |
| Eigenkapitalrendite | Jährlicher Überschuss inkl. Tilgung und Steuereffekt ÷ eingesetztes Eigenkapital × 100 | Wirkung der Finanzierung auf Ihr Kapital | Wertsteigerung als sicher unterstellen |
Die Formeln sind Standarddefinitionen. Welche Kosten nicht umlagefähig sind, ergibt sich aus Mietvertrag und Betriebskostenverordnung.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für eine Kapitalanlage-Immobilie?
Als belastbare Untergrenze gilt: Das Eigenkapital sollte die Kaufnebenkosten decken, denn Banken finanzieren Grunderwerbsteuer, Notar und Makler in der Regel nicht mit. Zusätzliches Eigenkapital senkt Zinslast und Risiko, verringert aber den Hebel. Unabhängig davon gehört eine Liquiditätsreserve außerhalb des Objekts zur Planung – für Leerstand, Sonderumlagen und Zinsänderungen.
Der Hebeleffekt funktioniert in beide Richtungen. Liegt die Gesamtkapitalrendite des Objekts über dem Darlehenszins, steigert Fremdkapital die Eigenkapitalrendite. Liegt sie darunter, verstärkt es Verluste. Bei einer Vollfinanzierung reicht schon ein Mietausfall oder eine teurere Anschlussfinanzierung, um den Cashflow deutlich ins Minus zu drehen.
Wie viel Eigenkapital für Sie sinnvoll ist, hängt weniger von einer Quote ab als von drei Fragen: Wie hoch ist die monatliche Unterdeckung, die Sie dauerhaft tragen können? Wie lange ist die Zinsbindung? Und welche Reserve bleibt nach dem Kauf frei verfügbar? Die Frage, wie Gutverdiener Liquidität und Steuerlast zusammen planen, behandeln wir im Ratgeber Hohe Steuerlast und Vermögensaufbau.
Mit welchen Kaufnebenkosten muss ich rechnen?
Die Kaufnebenkosten bestehen aus Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls einer Maklerprovision. Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten; ihren Satz legt jedes Bundesland selbst fest. 2026 reicht die Spanne von 3,5 Prozent in Bayern bis 6,5 Prozent in Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein.
Für die Steuer wichtig: Die Kaufnebenkosten werden im Verhältnis von Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt. Der Gebäudeanteil erhöht die Bemessungsgrundlage der AfA, der Bodenanteil nicht. Wie diese Aufteilung Ihren jährlichen Abschreibungsbetrag verändert, zeigt der Ratgeber AfA bei vermieteten Immobilien.
| Posten | Größenordnung | Hinweis |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises, je nach Bundesland (Hamburg: 5,5 %) | Wird auf den Kaufpreis erhoben; der Satz richtet sich nach dem Land, in dem die Immobilie liegt |
| Notar und Grundbuch | in der Praxis häufig rund 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises | Gebühren nach Gerichts- und Notarkostengesetz, abhängig von Kaufpreis und Grundschuld |
| Maklerprovision | frei verhandelbar, sofern ein Makler beteiligt ist | Entfällt beim Kauf ohne Makler, etwa direkt vom Bauträger |
Die Grunderwerbsteuersätze ändern sich gelegentlich durch Landesgesetz. Maßgeblich ist der Satz am Tag des Vertragsschlusses.
Welche Steuervorteile hat eine vermietete Immobilie – und welche Grenzen?
Bei einer vermieteten Immobilie mindern Schuldzinsen, nicht umlagefähige Kosten und die Gebäude-AfA die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ergibt sich ein Verlust, wird er mit anderen Einkünften verrechnet und entlastet in Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes. Der Effekt ist real, aber begrenzt: Er senkt die Steuer auf ein Ergebnis, er schafft kein Ergebnis.
Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent entlastet ein Euro Werbungskosten rechnerisch um rund 42 Cent – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das klingt nach viel, bedeutet aber auch: 58 Cent jedes Aufwands tragen Sie selbst. Deshalb gilt der erste Bernstorff-Grundsatz: Steuerersparnis ersetzt keine Wirtschaftlichkeit.
Wie stark der Effekt in Ihrer Situation ist, lässt sich mit dem tatsächlichen Einkommensteuertarif nach § 32a EStG rechnen statt mit einem pauschalen Satz. Genau das macht der Steuersparrechner – über die gesamte Haltedauer, nicht nur für das erste Jahr. Alle steuerlichen Hebel einer vermieteten Immobilie mit ihren Grenzen fasst der Ratgeber Steuern sparen mit Immobilien zusammen.
- Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG: regelmäßig 2 Prozent bei Fertigstellung zwischen 1925 und 2022, 2,5 Prozent bei älteren Gebäuden, 3 Prozent bei Fertigstellung ab 2023 – jeweils nur auf den Gebäudeanteil.
- Sonderregeln: Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG), degressive AfA für bestimmte Neubauten (§ 7 Abs. 5a EStG) und erhöhte Absetzungen für Baudenkmale (§ 7i EStG) – jeweils nur bei erfüllten Voraussetzungen.
- Werbungskosten nach § 9 EStG: Schuldzinsen, Verwaltung, Instandhaltung, Grundsteuer, Fahrtkosten. Die Tilgung zählt nicht dazu.
- Veräußerung: Innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 EStG ist ein Gewinn im Privatvermögen steuerpflichtig, die genutzte AfA erhöht ihn. Nach Ablauf der Frist ist er regelmäßig steuerfrei.
Stand: 23.09.2026. Maßgeblich ist der jeweils geltende Wortlaut von §§ 7, 7b, 7i, 9, 21 und 23 EStG. Die Anwendung auf Ihren Fall gehört zum Steuerberater.
Neubau, Bestand oder Denkmal: Welche Immobilie passt als Kapitalanlage zu wem?
Neubau, Bestandsimmobilie und Denkmal unterscheiden sich weniger in der Frage „gut oder schlecht“ als in der Verteilung von Kaufpreis, Instandhaltungsrisiko und Abschreibung. Der Neubau ist teurer im Einkauf, in den ersten Jahren aber meist kalkulierbarer; der Bestand ist günstiger, trägt aber Sanierungsrisiken; das Denkmal konzentriert die Abschreibung auf die ersten zwölf Jahre.
Bei Bestandswohnungen lohnt der Blick in die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Protokolle der letzten Versammlungen, Wirtschaftsplan, Höhe der Erhaltungsrücklage und beschlossene Sonderumlagen. Dort steht, was auf Sie zukommt – oft deutlicher als im Exposé.
| Kriterium | Neubau | Bestandsimmobilie | Denkmal |
|---|---|---|---|
| Kaufpreis je m² | meist am höchsten | meist am niedrigsten | hoch durch Sanierungsanteil |
| Abschreibung | 3 % linear (Fertigstellung ab 2023), ggf. § 7b oder degressive AfA | 2 % oder 2,5 % linear | Altbausubstanz linear, bescheinigter Sanierungsanteil erhöht nach § 7i |
| Instandhaltung in den ersten Jahren | gering, Gewährleistung | objektabhängig, Rücklage prüfen | abhängig von Sanierungsqualität |
| Energetischer Zustand | hoch | stark unterschiedlich, Energieausweis prüfen | eingeschränkt durch Denkmalschutz |
| Mietanpassung | Erstvermietung frei vereinbar | Mietrecht und ggf. Mietpreisbremse | wie Bestand |
| Passt typischerweise zu | Anlegern mit wenig Zeit und langem Horizont | Anlegern, die Zustand und Rücklage selbst prüfen | Anlegern mit dauerhaft hohem Grenzsteuersatz |
Übersicht der Regelfälle. Ob ein konkretes Objekt die Voraussetzungen einer Sonderabschreibung erfüllt, ist vor dem Kauf zu prüfen.
Direktkauf, offener Immobilienfonds oder Immobilien-ETF: Was ist sicherer?
Keine der drei Formen ist pauschal sicherer – sie verteilen Risiken unterschiedlich. Der Direktkauf bietet Kontrolle, Fremdkapitalhebel und die Gebäude-AfA, bündelt aber das Risiko in einem Objekt. Offene Immobilienfonds streuen über viele Objekte, binden Anleger aber durch eine Mindesthaltefrist von 24 Monaten und eine Rückgabefrist von zwölf Monaten (§ 255 KAGB). Immobilien-ETFs sind börsentäglich handelbar, schwanken aber wie Aktien.
Die Frage nach der „sicheren“ Anlage führt deshalb in die Irre. Treffender ist: Welches Risiko wollen Sie tragen? Beim Direktkauf ist es das Objekt- und Finanzierungsrisiko, das Sie selbst steuern können. Beim Fonds ist es das Liquiditätsrisiko der Rückgabe, beim ETF das Kursrisiko. Viele Anleger kombinieren: eine direkt gehaltene Immobilie für Steuerhebel und Kontrolle, dazu breit gestreute Wertpapiere für Liquidität.
| Kriterium | Direktkauf (Wohnung/Haus) | Offener Immobilienfonds | Immobilien-ETF |
|---|---|---|---|
| Eigentum | Grundbucheintrag, eigenes Objekt | Fondsanteil am Sondervermögen | Anteile an börsennotierten Immobiliengesellschaften |
| Einstieg | Kaufpreis plus Nebenkosten, meist mit Finanzierung | ab kleinen Beträgen | ab kleinen Beträgen |
| Fremdkapitalhebel | ja, über Bankdarlehen | nur auf Fondsebene begrenzt | nur auf Unternehmensebene |
| Liquidität | gering, Verkauf dauert Monate | eingeschränkt durch Halte- und Rückgabefrist (§ 255 KAGB) | hoch, börsentäglich |
| Wertschwankung | selten sichtbar, aber vorhanden | gering sichtbar, Bewertung durch Gutachter | hoch, abhängig vom Aktienmarkt |
| Steuerliche Behandlung | Einkünfte aus Vermietung, Gebäude-AfA, Zehnjahresfrist (§ 23 EStG) | Investmentfonds-Besteuerung mit Teilfreistellung (§ 20 InvStG) | Investmentfonds-Besteuerung mit Teilfreistellung (§ 20 InvStG) |
| Aufwand | hoch: Vermietung, WEG, Instandhaltung | gering | gering |
| Klumpenrisiko | hoch bei einem Objekt | gering | gering |
Stand: 23.09.2026. Die Rücknahme von Fondsanteilen kann bei Liquiditätsengpässen zusätzlich ausgesetzt werden.
Woran erkennt man eine gute Kapitalanlage-Immobilie?
Eine gute Kapitalanlage-Immobilie verbindet eine Lage mit dauerhafter Mietnachfrage, einen Kaufpreis, der zur erzielbaren Miete passt, und einen Zustand ohne verdeckten Sanierungsbedarf. Steuerliche Vorteile und Ausstattung sind nachrangig: Sie verbessern ein gutes Objekt, machen aber aus einem schwachen kein gutes.
- Makrolage: Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung der Region, Hochschulen, Arbeitgeber, Verkehrsanbindung.
- Mikrolage: Nahversorgung, ÖPNV, Lärm, Umfeld – und wer dort mietet.
- Mietnachfrage prüfen: Vergleichsmieten, Leerstandsquote, Dauer bis zur Neuvermietung in der Straße.
- Kaufpreisfaktor mit vergleichbaren Objekten derselben Lage abgleichen, nicht mit dem Bundesdurchschnitt.
- Zustand: Energieausweis, Baujahr, Dach, Heizung, Leitungen – und was davon Gemeinschafts- oder Sondereigentum ist.
- Unterlagen der Eigentümergemeinschaft: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Erhaltungsrücklage.
- Bestehender Mietvertrag: Miethöhe im Verhältnis zur ortsüblichen Miete, Staffel- oder Indexvereinbarung, Kaution.
Wie lassen sich Leerstand, Zinsen und Instandhaltung absichern?
Die drei größten laufenden Risiken einer Kapitalanlage-Immobilie – Leerstand, steigende Zinsen und unerwartete Instandhaltung – lassen sich nicht ausschließen, aber begrenzen: durch eine Liquiditätsreserve außerhalb des Objekts, eine lange Zinsbindung mit planbarer Tilgung und eine realistische Instandhaltungspauschale in der Rechnung von Anfang an.
- Leerstand: Mietausfall von Anfang an als Pauschale einrechnen und eine Reserve von mehreren Monatsraten vorhalten.
- Zinsen: Die Zinsbindung so wählen, dass die Restschuld beim Ablauf auch zu höheren Zinsen tragbar ist. Sondertilgungsrechte schaffen Flexibilität.
- Instandhaltung: Neben der Rücklage der Eigentümergemeinschaft eine eigene Rücklage für das Sondereigentum bilden.
- Mietrecht: Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und Kappungsgrenzen begrenzen spätere Mieterhöhungen – das gehört in die Kalkulation, nicht in die Hoffnung.
- Klumpenrisiko: Nicht das gesamte freie Vermögen in ein Objekt binden; Liquidität und breit gestreute Anlagen ergänzen die Immobilie.
Für wen eignet sich eine Kapitalanlage-Immobilie – und für wen nicht?
Eine Kapitalanlage-Immobilie eignet sich für Anleger mit stabilem Einkommen, langem Anlagehorizont und einer Reserve, die auch schlechte Jahre überbrückt. Weniger geeignet ist sie für alle, die kurzfristig auf das Geld angewiesen sind, keine monatliche Unterdeckung tragen können oder den Kauf allein mit dem Steuereffekt begründen.
| Eher geeignet | Eher nicht geeignet |
|---|---|
| Stabiles, gut planbares Einkommen | Unsichere Einkommenssituation in den nächsten Jahren |
| Anlagehorizont von deutlich mehr als zehn Jahren | Geld wird absehbar für andere Zwecke gebraucht |
| Reserve außerhalb des Objekts vorhanden | Kauf nur mit dem gesamten freien Vermögen möglich |
| Hoher Grenzsteuersatz und Interesse an Sachwerten | Motivation ist allein die Steuerersparnis |
| Bereitschaft, sich um Vermietung oder Verwaltung zu kümmern | Kein Interesse an Mietern, Versammlungen und Unterlagen |
Welche Fehler machen Anleger bei Kapitalanlage-Immobilien am häufigsten?
Die meisten Fehlkäufe entstehen nicht durch den Markt, sondern durch die Rechnung: Bruttorendite statt Nettorendite, Steuervorteil statt Cashflow, Wertsteigerung als feste Größe und fehlende Reserve. Wer diese vier Punkte vor dem Kauf sauber klärt, vermeidet den größten Teil der typischen Enttäuschungen.
- Mit der Bruttomietrendite aus dem Exposé rechnen statt mit der Nettomietrendite.
- Den Steuervorteil als Hauptargument nehmen und die Wirtschaftlichkeit nachrangig prüfen.
- Nur das erste Jahr rechnen – dabei sinkt der Zinsanteil mit jeder Rate und mit ihm der Steuereffekt.
- Wertsteigerung als sichere Größe einplanen.
- Die Unterlagen der Eigentümergemeinschaft nicht lesen.
- Ohne Reserve kaufen und bei der ersten Sonderumlage in Engpässe geraten.
- Vor Ablauf der Zehnjahresfrist verkaufen müssen, weil die Finanzierung nicht trägt.
Wie rechne ich meinen eigenen Fall durch?
Für eine belastbare Einschätzung brauchen Sie sieben Angaben: Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Aufteilung zwischen Gebäude und Boden, Fertigstellungsjahr, erzielbare Kaltmiete, Finanzierungskonditionen und Ihr zu versteuerndes Einkommen. Damit lassen sich Cashflow, Steuereffekt und Vermögensentwicklung über die gesamte Haltedauer simulieren.
Der Steuersparrechner rechnet genau diese Größen mit dem tatsächlichen Einkommensteuertarif und zeigt, wie sich Steuerlast und Vermögen über die Jahre entwickeln. Wie die Werte zustande kommen, legt die Methodik des Szenarioreports offen.
Zahlen allein entscheiden noch nicht, ob ein Objekt zu Ihrer Situation passt. In einem unverbindlichen Gespräch ordnen wir Liquidität, Zielsetzung, Finanzierung, Risikoprofil und steuerliche Rahmenbedingungen gemeinsam ein – mehr dazu unter Leistungen. Die steuerliche Prüfung und Umsetzung erfolgt durch Ihren Steuerberater.
Hypothetisches Rechenbeispiel
Rechenbeispiel: Vermietete Eigentumswohnung bei 42 Prozent Grenzsteuersatz
Ledig, zu versteuerndes Einkommen 120.000 Euro, damit Grenzsteuersatz 42 Prozent nach § 32a EStG (Stand 2026). Kauf einer vermieteten Bestandswohnung in Hamburg ohne Makler, Fertigstellung 1995, Finanzierung über ein Bankdarlehen.
| Parameter | Annahme |
|---|---|
| Kaufpreis | 320.000 € |
| Kaufnebenkosten (5,5 % Grunderwerbsteuer Hamburg + 2 % Notar/Grundbuch) | 24.000 € |
| Eigenkapital (Nebenkosten + 20.000 €) | 44.000 € |
| Darlehen | 300.000 €, 3,8 % Zins, 2 % anfängliche Tilgung |
| Jahreskaltmiete | 12.000 € (Kaufpreisfaktor 26,7) |
| Nicht umlagefähige Kosten inkl. Mietausfallpauschale | 1.800 € |
| Gebäudeanteil an Kaufpreis und Nebenkosten | 75 % = 258.000 € |
| Linearer AfA-Satz (Fertigstellung 1995) | 2 % = 5.160 € pro Jahr |
Renditekennzahlen: Die Bruttomietrendite beträgt 12.000 € ÷ 320.000 € = 3,75 Prozent. Die Nettomietrendite liegt bei (12.000 € − 1.800 €) ÷ 344.000 € = rund 2,97 Prozent.
Cashflow vor Steuern im ersten Jahr: 12.000 € Miete − 1.800 € Kosten − 11.400 € Zinsen − 6.000 € Tilgung = −7.200 €.
Steuerliches Ergebnis: 12.000 € − 1.800 € − 11.400 € Zinsen − 5.160 € AfA = −6.360 € Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 2.671 € (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer).
Cashflow nach Steuern: −7.200 € + 2.671 € = rund −4.529 € im Jahr, also etwa −377 € im Monat. Dem steht eine Tilgung von 6.000 € gegenüber, die als Entschuldung Vermögen aufbaut.
Was sich im Zeitverlauf ändert: Der Zinsanteil sinkt mit jeder Rate, die Tilgung steigt. Damit wird das steuerliche Ergebnis Jahr für Jahr weniger negativ, und die Entlastung nimmt ab. Steigt die Miete, verbessert sich der Cashflow.
Was nicht enthalten ist: Nicht enthalten sind Wertentwicklung, Mietsteigerungen, Zinsänderung nach Ablauf der Zinsbindung, Sonderumlagen, größere Instandhaltung, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Kaufpreisaufteilung von 75 Prozent Gebäudeanteil ist eine Annahme; in Lagen mit hohen Bodenpreisen kann sie niedriger ausfallen.
Einordnung: Das Beispiel zeigt ein typisches Bild in teuren Lagen: Der Steuereffekt mildert die monatliche Unterdeckung, beseitigt sie aber nicht. Die Wohnung baut Vermögen über Tilgung auf und braucht dafür einen monatlichen Zuschuss. Ob das sinnvoll ist, hängt von Haltedauer, Mietentwicklung und Ihrer Reserve ab – nicht vom Steuervorteil.
Modellrechnung zur Veranschaulichung der Größenordnung. Kein Angebot, keine Prognose und keine Zusage einer Steuerersparnis. Die tatsächliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation ab und ist mit Ihrem Steuerberater zu prüfen.
Welche Risiken und Einschränkungen sollten Sie kennen?
Diese Risiken gehören in jede Entscheidung über eine Kapitalanlage-Immobilie:
- Mietausfall und Leerstand: Kein Modell sollte mit lückenloser Vermietung über die gesamte Laufzeit rechnen.
- Zinsänderungsrisiko: Nach Ablauf der Zinsbindung kann die Anschlussfinanzierung deutlich teurer sein.
- Instandhaltung und Sonderumlagen: Bestandsobjekte können Aufwand über die kalkulierten Kosten hinaus erzeugen.
- Wertentwicklung ist eine Annahme, keine Zusage. Regionale Märkte entwickeln sich unterschiedlich; Preisrückgänge sind möglich, wie die Jahre 2023 und 2024 gezeigt haben.
- Illiquidität: Eine Immobilie lässt sich nicht kurzfristig und nicht in Teilen verkaufen.
- Klumpenrisiko: Ein einzelnes Objekt ist nicht diversifiziert.
- Rechtsänderungsrisiko: Mietrecht, Energievorgaben und Abschreibungsregeln wurden mehrfach geändert und können sich weiter ändern.
- Steuereffekt kann entfallen: Sinkt das Einkommen oder ändert sich die Rechtslage, fällt die rechnerische Entlastung geringer aus.
Quellen
Grundlage dieses Ratgebers sind Primärquellen. Maßgeblich ist stets der jeweils geltende Gesetzestext.
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung · Gesetze im Internet (BMJ)
- § 9 EStG – Werbungskosten · Gesetze im Internet (BMJ)
- § 21 EStG – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung · Gesetze im Internet (BMJ)
- § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte · Gesetze im Internet (BMJ)
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif · Gesetze im Internet (BMJ)
- § 255 KAGB – Sonderregeln für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen · Gesetze im Internet (BMJ)
- § 11 GrEStG – Steuersatz · Gesetze im Internet (BMJ)
- Baupreise und Immobilienpreisindex – Häuserpreisindex · Statistisches Bundesamt (Destatis)
- Indikatorensystem zum Wohnimmobilienmarkt · Deutsche Bundesbank

